Elektro Rempe GmbH u Co KG Photovoltaik Elektriker Verl

Elektro Rempe | Photovoltaik für privat und Gewerbe


Photovoltaik auf Gewerbeflächen und Privatobjekten

In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz immer wichtiger werden, bietet die Installation von Photovoltaikanlagen auf Gewerbeflächen und Privatobjekten eine hervorragende Möglichkeit, umweltfreundliche Energie zu erzeugen und gleichzeitig Kosten zu sparen.

Vorteile für Gewerbeflächen
Gewerbeflächen bieten oft große Dachflächen, die ideal für die Installation von Solarmodulen sind. Unternehmen können durch die Nutzung von Solarenergie ihre Energiekosten erheblich senken und gleichzeitig ihren CO₂-Fußabdruck reduzieren. Darüber hinaus kann überschüssige Energie ins Netz eingespeist werden, was zusätzliche Einnahmen generiert. Eine Photovoltaikanlage verbessert nicht nur das Image eines Unternehmens als umweltbewusster Akteur, sondern kann auch langfristig die Betriebskosten senken.

Vorteile für Privatobjekte
Auch für private Haushalte bietet die Installation von Photovoltaikanlagen zahlreiche Vorteile. Hausbesitzer können ihre Stromrechnungen deutlich reduzieren und sich unabhängiger von steigenden Energiepreisen machen. Moderne Solarsysteme sind effizient und langlebig, sodass sie über viele Jahre hinweg zuverlässige Energie liefern. Zudem steigert eine Photovoltaikanlage den Wert der Immobilie und trägt aktiv zum Umweltschutz bei.

Unser Service
Als erfahrene Elektriker bieten wir umfassende Dienstleistungen rund um die Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen. Von der Beratung und Planung über die fachgerechte Installation bis hin zur regelmäßigen Wartung – wir sind Ihr zuverlässiger Partner für nachhaltige Energielösungen.

Kontaktieren Sie uns noch heute und erfahren Sie, wie Sie von Solarenergie profitieren können!

Steuerfreiheit: Umsatzsteuer bleibt bei Null Prozent

Die wichtigste Änderung seit 2023 dürfte für Privathaushalte die komplette und grundsätz­liche Steuerfreiheit kleiner Anlagen sein. Dies gilt für private Anlagen bis zu 30 kWp und für Anlagen auf gemischt genutzt Gebäuden bis 15 kWp. Die Steuerbefreiung gilt unabhängig von der Verwendung des erzeugten Stroms, also auch dann, wenn der selbst produzierte Strom vollständig in das öffentliche Netz eingespeist wird. Die Regelung gilt auch für wesentliche Komponenten, die für den Betrieb einer PV-Anlage erforderlich sind (z. B. Wechselrichter) sowie für angeschlossene Stromspeicher.

Dies bedeutet jedoch auch, dass alle Ausgaben, die in Zusammenhang mit der PV-Anlage stehen, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden dürfen! Damit sind auch alle Aufwendungen (einschließlich der AfA) für eine Photovoltaikanlage einkommensteuerlich unbeachtlich.

Steuerbefreiung gilt auch für die Lieferung, die Einfuhr und die Installation einer PV-Anlage einschließlich eines Stromspeichers, so dass seit 01.01.2023 sowohl die Lieferung des Materials als auch die Montage einer PV-Anlage nicht mehr mit der Umsatzsteuer belastet werden.

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